Rothstein D, Strumpf M, Dertwinkel R, Donner B, Zenz M
Der Schmerz 12;125-129, 1998
Einleitung
Die Behandlungsmöglichkeiten von Patienten mit starken
und sehr starken Schmerzen mit potenten Opioiden haben sich
in den letzten Jahren grundsätzlich verbessert. Dennoch
besteht nicht nur in Deutschland ein Defizit adäquater
Behandlung chronisch schmerzkranker Patienten. Larue berichtete
1991 darüber, daß 51% der Patienten in Frankreich,
die über Schmerzen klagten, keine ausreichende Medikation
erhielten. Insbesondere der Einsatz starker Opioide wurde immer
sehr restriktiv gehandhabt. 1996 erklärten beispelsweise
in Frankreich immer noch 75% der Allgemeinmediziner, starke
Opioide nicht zur Therapie von tumorbedingten Schmerzen einzusetzen,
die Hälfte von befragten Onkologen stimmten dieser Meinung
ebenfalls zu.
In Deutschland wurde bei der Analyse
von insgessamt 330 Patientendateien niedergelassener Ärzte über 3 Jahre (1990-1993) ermittelt,
daß nur bei wenigen Tumorpatienten ein starkes Opioid
Inhalt des Behandlungskonzepts war. Wenn die Patienten es dennoch
erhielten, dann meist zu spät, unterdosiert und nur für
einen kurzen Zeitraum. Eine Auswertung der Gesamtverschreibungen
der AOK Hannover ergab 1990, daß die Verschreibung BtM-pflichtiger
Opioide mit 0,145% des Gesamtverschreibungsvolumens sehr gering
ist. Derzeit bestehen kontroverse Meinungen über den Einsatz
von Opioiden. Dabei betonen die Befürworter einer solchen
Therapie die mittlerweile gut belegte Wirksamkeit von Opioiden
bei einer Vielzahl von Schmerzen, auch bei neuropathischen
Schmerzen. Von den Gegnern einer Opioidtherapie wird hingegen
angeführt, daß es unter einer solchen Medikation
zu Abhängigkeit und einer insgesamt verschlechterten Leistungsfähigkeit
der Patienten kommen kann.
Eines der Ziele unserer Untersuchung
war es, herauszufinden, inwieweit sich die Richtlinien der
WHO zur Behandlung von Schmerzpatienten
allgemein etabliert haben. Daneben sollte untersucht werden,
welche Auswirkungen die gegensätzliche Diskussion auf
das Meinungsbild und das daraus resultierende Verschreibungsverhalten
von Ärzten, die in der Schmerztherapie tätig sind,
hat, und wie dabei der Kenntnisstand zu fachlichen und rechtlichen
Problemen der Opioidtherapie ist. Untersucht wurde darüberhinaus,
ob die Versorgung chronischer Schmerzkranker gesichert ist.
Methodik
Unsere Befragung wurde im Rahmen einer Weiterbildungsveranstaltung
in Bochum durchgeführt. Schmerztherapeutisch tätige Ärzte
sollten zu einem 26 Punkte umfassenden Fragebogen Stellung
nehmen. Der Fragebogen war in drei Teile gegliedert:
Im ersten allgemeinen Teil wurde unter
anderem das Alter der Befragten, der Besuch von anerkannten
Weiterbildungsveranstaltungen,
die Fachrichtung, allgemeiner Ausbildungsstand, der Besitz
von BtM-Rezepten und die Gesamtdauer der schmerztherapeutischen
Tätigkeit erfragt. In Teil II wurden Fragen zu fachlichen
und formal-rechtlichen Problemen gestellt. In Teil III wurden
die Befragten gebeten, zu vorgegebenen Meinungsäußerungen
zum Thema Opioidtherapie Stellung zu beziehen. Hierbei kamen
numerische Analogskalen von 1-10 zum Einsatz, wobei 1 keinerlei
Zustimmung und 10 einer vollen Zustimmung entsprach. Die Ergebnisse
wurden mittels deskriptiver Statistik dargestellt. Der Fragenkatalog
ist nachfolgend dargestellt.
1. Die Gefahr der psychischen Abhängigkeit
durch starke Opioide
ist in der Schmerztherapie hoch.
2. Starke Opioide sollten nicht in der Langzeittherapie eingesetzt
werden.
3. Starke Opioide sollten
Tumorpatienten
mit infauster Prognose vorbehalten werden.
4. Die Verschreibung von starken Opioiden
wird durch die Betäubungsmittelverschreibungs-verordnung
(BtMVV) behindert.
5. Ich würde mehr starke Opioide
verschreiben,
wenn ich dies auf einem normalen Rezept tun könnte.
6. Starke Opioide sollten der Behandlung von Tumorschmerzen
vorbehalten bleiben.
7. Patienten, die unter einer Opioidtherapie stehen,
sollte die Fahrerlaubnis entzogen werden.
8. Ohne BtMVV wäre ein sichere Schutz vor Mißbrauch
nicht möglich.
9. Die BtMVV hilft, die Anzahl der Drogentoten zu begrenzen.
Ergebnisse
Insgesamt 143 Fragebögen konnten ausgewertet werden.
Das Alter der Befragten teilt sich wie
folgt auf: Fünf
der Befragten (3,4%) waren jünger als 30 Jahre, 95 Befragte
(66,4%) waren zwischen 31 und 40 Jahren, 37 (25,8%) waren zwischen
41 und 50 Jahre alt und 6 waren älter als 50 (4,1%).
55 (38,4%) der Befragten hatten alle
Teile der von der Ärztekammer
anerkannten Weiterbildungsveranstaltung besucht, 88 (61,5%)
hatten einen Teil der Weiterbildungsveranstaltungen absolviert.
133 (93,0%) Ärzte waren Anaesthesisten, 3 (2,0%) Internisten,
ein Kollege Neurologe, sechs Kollegen gaben keine Fachrichtung
an. 112 (78,3%) Teilnehmer waren Fachärzte. Fast alle
Teilnehmer (121 entsprechend 84,6%) waren im Krankenhaus beschäftigt.
Die Gesamtdauer der schmerztherapeutischen klinischen Vorerfahrung
ist aus Tabelle 1 ersichtlich.
Im Besitz von BtM-Rezepten waren 67 (46,8%) Befragte.
In bezug auf die Dauer der Tätigkeit in der Schmerztherapie
finden sich weitestgehend einheitliche Stellungnahmen. Danach
sollten starke Opioide nicht nur der Behandlung von Tumorschmerzen
und den Patienten mit infauster Prognose vorbehalten sein.
Die Gefahr einer psychischen Abhängigkeit unter einer
Langzeittherapie mit starken Opioiden wird als gering eingestuft.
Unabhängig von der schmerztherapeutischen Vorerfahrung
sind die Befragten der Meinung, daß die BtMVV die Verschreibung
von starken Opioiden behindert und erschwert. Auch der Stand
der Weiterbildung bewirkte keine signifikanten Änderungen
in der Beantwortung der Fragen.
Den Langzeiteinsatz von Opioiden ohne
Berücksichtigung
der Prognose halten alle Befragten für gerechtfertigt.
Es herrschte Einigkeit darüber, daß die BtMVV in
der schmerztherapeutischen Behandlung eine Behinderung darstellt.
Darüberhinaus wird ihre Wirksamkeit beim Schutz vor Drogenmißbrauch
oder zur Senkung der Zahl der Drogentoten in Frage gestellt.
Ein Drittel der Befragten würde mehr Opioide verschreiben,
wenn dies auf normalen Rezepten möglich wäre.
A) Fragen zu pharmakologischen Aspekten
Die Angaben zur Wirkdauer verschiedener Opioidanalgetika zeigten
eine erhebliche Spannbreite: Nicht-retardiertes Morphin 2-8
h, MST 4-24 h, TTS Fentnyl 8-72 h, Tilidin 2-8 h Tramdol
und Buprenophin 2-12 h.
Der sogenannte "Ceiling-Effekt" wurde
von 79 (55,2%) Befragten korrekt dem Buprenorphin zugeordnet,
54 (37,7%) machten
eine falsche und 10 (6,9%) keine Zuordnung.
Von den Teilnehmern sollte eine Rangliste
der fünf häufigsten
Nebenwirkungen einer Opioidtherapie aufgestellt werden. Am
häufigsten wurde Opstipation genannt, nämlich 143mal
(100%), gefolgt von 135 Nennungen für Übelkeit (94,4%),
87 für Atemdepression (60,8%), 58 für Pruritus (40,6%),
56 (39,2%) für Erbrechen, 55 (38,4%) für Müdigkeit,
sowie 48 (33,6%) für Sedierung.
In einer weiteren Frage sollten die Substanzen
Dextropropoxyphen, Tilidin, Buprenorphin, Ketorolac und Pentazocin
den Opioid-
oder Nicht-Opioidanalgetika zugeordnet werden. Dextropropoxyphen
und Pentazocin wurden dabei verhältnismäßig
häufig falsch eingeordnet (14,6% bzw. 13,2% falsche Nennungen).
B) Fragen zu formal-rechtlichen Aspekten:
79 (55,2%) der Befragten gaben an, den Inhalt der aktuellen
Gesetzgebung zur Opioidtherapie zu kennen. 54 (37,7%) verneinten
dies, 10 (6,9%) machten keine Angabe.
Im Rahmen einer Multiple-Choice-Frage
wurde die korrekte Bezugsstelle (Bundesopiumstelle) für BtM-Rezepte von 104 (72,7%) der
Teilnehmer richtig genannt. Von 39 Falschangaben wurde in 31
(21,6%) Fällen das Bundesgesundheitsamt, welches nicht
mehr existiert, genannt.
Die gesetzlich erlaubten 30 Tage Verschreibungsdauer von starken
Opioiden pro Einzelrezept wurden von 117 (81,8%) Teilnehmern
korrekt beziffert, alle anderen machten Angaben, die unter
30 Tagen lagen.
Die in dem Zeitraum von 30 Tagen zulässige Verschreibungshöchstmenge
von 20.000 mg Morphin wurde von 78 (54,5%) Befragten richtig
genannt. Die für Buprenorphin geltende Höchstmenge
von 150 mg war 55 (38,4%) Teilnehmern bekannt. Lediglich 40
(27,9%) der Befragten wußten, daß für Dextropropoxyphen
vom Gesetzgeber keine Höchstmenge vorgesehen ist.
Schlußfolgerung
Aus unserer Untersuchung wird deutlich, daß immer noch
Unsicherheiten im schmerztherapeutischen Einsatz stark wirksamer
Schmerzmedikamente nach dem WHO-Stufenschema bestehen, obwohl
diese Richtlinien ausdrücklich die Basis einer gesicherten
Grundversorgung darstellen.
Ganz im Gegensatz zu dem Ergebnis des
durchgeführten
Infratests 1996, der den "Morphin-Mythos" für "nicht
mehr uneingeschränkt nachzuweisen hält" und
eine gesicherte Basisversorgung postuliert, legen unsere Ergebnisse
eine Minderversorgung chronischer Schmerzpatienten nahe.
Weniger als die Hälfte aller Befragten (46%) hatte keine
BtM-Rezepte. Dies ist nur teilweise dadurch zu erklären,
daß es sich bei den Befragten um "Krankenhaus-Ärzte" handelt,
die oftmals keine ambulanten Patienten betreuen. Es muß vielmehr
davon ausgegangen werden, daß dies zu einem erheblichen
Teil eine Folge der stark reglementierenden Betäubungsmittelverordnung
ist.
Eine wesentliche Hemmschwelle könnte demzufolge das Betäubungsmittelgesetz
darstellen (BtMG). In diesem Zusammenhang ist auffallend, daß der überwiegende
Teil der Opioidverschreibung die nicht BtM-pflichtigen niedriger
potenten Präparate betrifft, wobei demzufolge die Beherrschung
starker Schmerzzustände nicht möglich erscheint.
Eine Verbesserung der Versorgung schmerzkranker
Patienten sollte durch verschiedene Novellierungen der BtMVV
erreicht
werden. Die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
(BtMVV) bringt klar zum Ausdruck, daß die Gruppe der
stark-wirksamen Opioide die notwendige ärztliche Basisversorgung
bei schwersten, insbesondere auch chronischen Schmerzzuständen
gewährleiste soll. Eine pflichtwidrige Unterlassung der
angemessenen Schmerztherapie einschließlich des Gebrauchs
von Opioiden führt viel eher zu einer strafbaren Körperverletzung,
als zur Angst einiger Ärzte, "ungewollt straffällig
zu werden". Diese Zurückhaltung und Furcht auf formal-rechtlicher
Ebene ist mit den Ängsten auch schmerztherapeutisch erfahrener Ärzte
vor gravierenden Nebenwirkungen wie Abhängigkeit, Sucht
oder auch Atemdepression bei notwendiger Opiatmedikation heute
noch kombiniert und weit verbreitet.
Eine Änderung dieser Sichtweise ist vornehmlich eine
organisatorische, berufsständische und fachliche Aufgabe
der Ärzteschaft. Vor dem Hintergrund, daß die Schmerztherapie
erst seit 1993 im Lehrplan der medizinischen Fakultäten
in Deutschland einen Platz hat, muß die Aus-, Fort- und
Weiterbildung noch vorangetrieben werden. Nicht nur die pragmatische
Anwendung BtM-Pflichtiger Analgetika in der Schmerztherapie
ist unklar, sondern auch die allgemeine Akzeptanz der Ärzte
und Patienten wird durch ungerechtfertigte Vorurteile beeinträchtigt
und geschmälert. Insbesondere das Wissen der Ärzte
um eine adäquate Schmerztherapie ist unzureichend. Im
weiteren existieren aber mit Ausnahme des Stufenschemas der
WHO zur Tumorschmerztherapie kaum allgemein anerkannte Anwendungskriterien,
die die Therapie der Schmerzpatienten erleichtern bzw. erst
konzeptionell möglich machen würden.