M. Thöns und M. Zenz
Klinik für Anaesthesiologie, Intensiv-
und Schmerztherapie
Berufsgenossenschaftliche Kliniken Bergmannsheil Bochum -
Universitätsklinik
Anästhesiologie und Intensivmedizin
9 (38), 464-469, 1997
Der Verantwortungsbereich des Anästhesisten beschränkt
sich keinesfalls nur auf die Durchführung der Narkose,
er muß darüber hinaus in Zusammenarbeit mit dem
Operateur auch die perioperative Phase möglichst risikofrei
gestalten. Perioperative Komplikationen lassen sich insbesondere
durch eine gute Vorbereitung des Patienten reduzieren (37,
55).
Obwohl die Bedeutung der Anamneseerhebung
und klinischen Untersuchung bereits in den 80er Jahren von
der ASA und der DGAI als wesentlichste
und aussagekräftigste Beurteilungsgrundlage betont wurden
(3), werden heute immer noch zahllose technische Untersuchungen
mehr aus alter Gewohnheit als aufgrund eines nachgewiesenen
Nutzens für den Patienten veranlaßt. Die Kosten
der vielerorts üblichen präoperativen Routineuntersuchungen
(Blutbild, Na+, K+, Kreatinin, Harnstoff, Gesamteiweiß,
Blutzucker, GOT, GPT, gGT, Prothrombinzeit, Thromboplastinzeit,
EKG, Thorax-Röntgenaufnahme) betragen ca. 150 DM pro Patient
(GOÄ einfacher Satz).
Es sind zahlreiche Studien zu den Vor-
und Nachteilen der Allgemeinanästhesie und den rückenmarknahen Anästhesieverfahren
bei Risikopatienten erstellt worden (7, 12, 19, 22, 35, 46,
52). Letztlich bleibt jedoch die Frage unbeantwortet, welches
Anästhesieverfahren einen größeren Einfluß auf
die perioperative Morbidität hat, so daß hier keine
Unterschiede in der präoperativen Vorbereitung des Patienten
gesehen werden können (17). Das Risiko peripherer Regionalanästhesien
im Vergleich zur Allgemeinanästhesie scheint bei guter
Anästhesiequalität niedriger, bei schlechter Schmerzausschaltung
jedoch über dem Risiko einer Vollnarkose zu liegen (11,
16). Unter der Prämisse, Eingriffe in dem seltenen Fall
nicht ausreichender Anästhesiequalität verschieben
zu können, erscheint eine minimale Vorbereitung des Patienten
zur peripheren Regionalanästhesie gerechtfertigt.
Wesentlicher Bestandteil der Prämedikationsvisite ist
die Angstreduktion vor dem geplanten Eingriff und die Beseitigung
der Unwissenheit des Patienten über das, was auf ihn zukommen
wird. Dies gilt ganz besonders für die Vorbereitung zur
Regionalanästheisie, besteht doch oftmals große
Unwissenheit über die verschiedenen Verfahren.
Das hämostaseologische Risiko
Die weitaus gefürchtetsten Spätkomplikationen nach
rückenmarknahen Anästhesien sind schwere sub- oder
epidurale Blutungen. Diese stellen aber eine extrem seltene
neurologische Komplikation dar; die Inzidenz von klinisch relevanten
Blutungen nach Periduralanästhesien bei Patienten ohne
spezifische Risikofaktoren wird mit maximal 1:150.000 angegeben
(59). Schmidt und Nolte fanden in einer Zusammenstellung aus
der Literatur (50) in einem Zeitraum von knapp 30 Jahren insgesamt
61 Blutungen im Bereich des Zentralnervensystems nach diagnostischen
oder therapeutischen Lumbalpunktionen. Hiervon waren 29 epi-/
subdurale rückenmarknahe Hämatome und 32 intracranielle
subdurale Hämatome. Von den Patienten mit rückenmarknahen
Blutungen erhielten 62% gerinnungshemmende oder die Gerinnung
verändernde Medikamente.
Dennoch stellt die präoperative low-dose-Heparinisierung
prinzipiell keine Kontraindikation für eine rückenmarknahe
Blockadetechnik dar. Die Anlage einer rückenmarknahen
Anästhesie sollte jedoch frühestens 4 Stunden nach
der letzten Heparingabe erfolgen, da therapeutische Plasmaspiegel
bis zu 2 Stunden nach subkutaner Gabe meßbar sind (64).
3 Fälle von epiduralen Hämatomen im Rahmen der Thromboseprophylaxe
mit niedermolekularen Heparinen sind berichtet (57). Aufgrund
der verlängerten Wirkungsdauer und der Tatsache, daß die
gerinnungshemmenden Effekte der niedermolekularen Heparine
mit den üblichen Laboruntersuchungen nicht erfaßt
werden, wird die Durchführung rückenmarknaher Anästhesien
hier noch kontrovers beurteilt (2, 14). So sollte zumindest
ein Sicherheitsabstand von 12 Stunden zur letzten Gabe von
niedermolekularen Heparinen eingehalten werden (59).
Die wichtigsten und unverzichtbaren Maßnahmen vor Durchführung
von Regionalanästhesien sind die exakte Anamnese- und
Befunderhebung unter besonderer Berücksichtigung von Hinweisen
auf Blutungsneigungen (33). Nur wenn sich Hinweise auf eine
Blutungsneigung ergeben, sind präoperativ gerinnungsphysiologische
Untersuchungen indiziert. Als nützlich erweisen sich die
Bestimmung der subaqualen Blutungszeit, der partiellen Thromboplastinzeit,
der Thromboplastinzeit, der Thrombinzeit und der Thrombozytenanzahl
(58), die aber alle über die Thrombozytenfunktion keine
Aussage erlauben.
Wesentlich zur Reduzierung des neurologischen
Risikos nach rückenmarknahen Anästhesien ist die postoperative
Visite unter besonderer Beachtung von prolongierten Blockadeverläufen,
Rückenschmerzen (50) und insbesondere auch von atypischen
Kopfschmerzsyndromen (56). Bei kontinuierlichen Katheterverfahren
ist eine solche Überprüfung mindestens einmal täglich
durchzuführen. Das setzt eine Pause in der Blockadewirkung
voraus.
Dauerhafte blutungsbedingte Schädigungen sind weder nach
Nervenblockaden an der oberen noch an der unteren Extremität
bekannt geworden, wenn Blockaden in Bereichen ohne Möglichkeit
einer Gefäßkompression von außen ausgenommen
werden (Halsbereich, Grenzstrang, Plexus lumbosacralis). Daher
brauchen bei diesen Patienten auch präoperativ nicht zwingend
gerinnungsphysiologische Untersuchungen durchgeführt zu
werden. Stehen Patienten unter Antikoagulantien, sind jedoch
Techniken mit direkter Gefäßpunktion zu vermeiden.
Für Blockaden im Hals- und Kopfbereich sowie bei Grenzstrangblockaden
und Blockaden des Plexus lumbosacralis gelten die gleichen
Kriterien wie für rückenmarknahe Regionalanästhesien
(57).
" Das juristische Risiko"
In den vergangenen Jahren finden wir einen enormen Anstieg
an Arzthaftpflichtprozessen mit einer deutlichen Erhöhung
der durchschnittlichen Schadensumme (6). So verwundert es
nicht, wenn der Anästhesist aus Angst vor forensischen
Risiken zahlreiche diagnostische Untersuchungen vornimmt,
gleichsam als zusätzliche Dokumentation des bei der
körperlichen Untersuchung festgestellten Gesundheitszustandes
seines Patienten. Der Arzt ist jedoch nicht verpflichtet,
grundsätzlich von allen vorhandenen Erkenntnismöglichkeiten
Gebrauch zu machen (20, 32). Dies widerspricht auch dem im
Kassenarztrecht verankerten Wirtschaftlichkeitsgebot: "Der
Kassenpatient hat nur Anspruch auf eine ausreichende, zweckmäßige,
das Maß des Notwendigen nicht überschreitende
Behandlung" (9). Zudem ist eine ungezielte Diagnostik
oftmals von geringerem Erkenntniswert als eine gezielte Erhebung
ausgewählter Daten unter Berücksichtigung der Vorgeschichte
einer Erkrankung und der Ergebnisse einer körperlichen
Untersuchung (1).
Bei der präoperativen Visite können sich für
den Arzt Straf- oder zivilrechtliche Konsequenzen ergeben,
wenn er klinischen oder anamnestischen Hinweisen auf Erkrankungen,
die das perioperative Management verändern würden,
nicht nachgehen würde. Zu einer Verurteilung führte
folgender Fall mangelhafter Voruntersuchung: Ein Anästhesist
unterließ es, ein von ihm als Risikopatient eingestuftes
Kind trotz der auf eine diabetische Stoffwechsellage hindeutenden
Symptome wie Azetongeruch, Exsikkose und geminderte Vigilanz
auf zugrundeliegende Störungen zu untersuchen und anästhesierte
das schwerkranke Kind. Postoperativ verstarb das Kind in einem
diabetischen Koma (36). Demgegenüber wurde die unterlassene
Thoraxübersichtsaufname nicht als schuldhafter Behandlungsfehler
gewertet, obwohl es durch eine nicht diagnostizierte Halsrippe
zu einer lagerungsbedingten Plexusläsion kam. Der Bundesgerichtshof
erläuterte: "der personelle und sachliche Aufwand
für Untersuchungen müsse noch in angemessenem Verhältnis
zu den Risiken stehen, deren Vermeidung sie dienen würden" (5).
Bei Unterlassung weitergehender technischer
Untersuchungen wird die präoperative Vorbereitung im wesentlichen durch
die sorgfältig durchgeführte anästhesiologsiche
Anamnese und körperliche Untersuchung bestimmt. Die mangelhafte
Durchführung dieser Untersuchung könnte zwar in manchen
Fällen durch sogenannte Screeninguntersuchungen ausgeglichen
werden, dies kann und soll aber nicht der Zweck eines Screenings
sein.
Das Nüchternheitsgebot
Der um die Jahrhundertwende tätige Chirurg Johannes von
Mikulicz war nach einer Analyse tödlicher Anästhesiezwischenfälle
davon überzeugt, daß "der weitaus größte
Teil der Todesfälle zu Beginn der Narkose, noch bevor
die Operation begonnen hat, geschehen" (42). Seitdem gilt
nahezu unumstößlich ein Nüchternheitsgebot
von um die 6 Stunden vor allen elektiven Eingriffen in Narkose
(23). Erst in jüngster Zeit gibt es immer mehr Hinweise,
daß eine Liberalisierung des präoperativen Nüchternheitsgebots
unter der Annahme einer gleichbleibenden Azidität und
Menge des Mageninhalts, nicht zu einem erhöhten Aspirationsrisiko
führt (24). Berücksichtigung muß aber die Tatsache
finden, daß solche Studien Patientengruppen ausschließen,
bei denen mit einer verzögerten Magenentleerung gerechnet
werden muß (27, 40, 49, 54). Weitgehende Akzeptanz besteht
darin, die sogenannte Nahrungskarenzzeit für klare Flüssigkeiten
präanästhesiologisch auf 2-4 Stunden zu verkürzen;
dies allerdings unter der Prämisse, daß der Patient
keine Risikofaktoren für einen prolongierten Speisentranport
hat (z.B. Adipositas, Gravidität, gastrointestinale Pathologie)
(45). Für feste Nahrung sollte die Karenzzeit von 6 Stunden
bestehen bleiben (15, 65). Werden diese Fristen bei dringlicher
Operationsindikation nicht eingehalten, sollte regionalen Anästhesieverfahren
der Vorzug gegeben werden. Flankierende Maßnahmen zur
Prophylaxe des Säureaspirationssyndroms, wie die präoperative
Gabe von Natriumcitrat, Metoclopramid und H2-Antagonisten sind
dessen ungeachtet einzusetzen (31).
Bei den peripheren Regionalanästhesien hat sich seit
langer Zeit ein Paradoxon in Bezug auf das Nüchternheitsgebot
gehalten. Verlangt die Mehrzahl der Anästhesisten zur
Durchführung einer peripheren Regionalanästhesie
nahezu die gleiche präoperative Vorbereitung wie zu jeder
anderen Narkoseform, so halten dies die meisten operativ tätigen
Kollegen bei selbstdurchgeführten peripheren Leitungsanästhesien
für entbehrlich. In einer MedlineÒ Recherche der
letzten 30 Jahre wurde kein Fall einer Aspiration nach peripheren
Regionalanästhesien gefunden. Eine Lockerung des Nüchternheitsgebots
unter der Voraussetzung, bei nicht ausreichender Anästhesiequalität
den Eingriff verschieben zu können, erscheint sinnvoll
(44).
Im Zusammenhang mit rückenmarknahen Anästhesien
hingegen gibt es zwei Mitteilungen über Aspirationen (26,
60). In einem Fall kam es jedoch erst 36 Stunden nach Periduralanästhesie
zu einer Aspiration, da die Patientin nach akzidenteller Durapunktion
länger immobilisiert wurde. Wir halten bei rückenmarknahen
Blockadetechniken das gleiche Nüchternheitsgebot wie zur
Allgemeinanästhesie ein.
Welche Untersuchungen sind sinnvoll?
Laborscreening
Obwohl die sorgfältige Anamneseerhebung und eingehende
klinische Untersuchung die wesentlichen Elemente der präoperativen
Vorbereitung von Patienten sind, wurden Zusatzuntersuchungen
in den letzten Jahrzehnten in zunehmendem Maße eingesetzt,
um weitere Erkrankungen zu diagnostizieren. Insbesondere durch
die Automatisierung der Laboruntersuchungen mit sogenannten
Multi-System-Analysatoren wurden immer umfangreichere Screeningprogramme
unreflektiert durchgeführt. Erst in jüngster Zeit
- nicht zuletzt unter dem Druck immer knapper werdender wirtschaftlicher
Ressourcen - fand ein Nachdenken über Sinn und Unsinn
präoperativer Laboruntersuchungen gesunder Patienten statt.
Der Nachweis der Ineffektivität solcher Untersuchungen
wurde zunächst bei Kindern geführt: Weder die präoperative
Bestimmung des Hämoglobingehaltes (47) noch die Erhebung
des Gerinnungsstatus (10) oder die Bestimmung anderer Laborwerte
(13) erwiesen sich als sinnvoll.
Die meisten Studien zeigen, daß der prädiktive
Wert von zusätzlichen Laboruntersuchungen beim ASA I-
und II-Patienten gering ist. So zeigten Narr et al., daß bei
3782 elektiv operierten asymptomatischen Patienten lediglich
4% der im Rahmen eines präoperativen Screening-Programms
erhobenen Laborparameter pathologisch waren. Die meisten dieser
Befunde waren aber aufgrund der präoperativen anästhesiologischen
Visite vorhersehbar, sie wurden dennoch überwiegend nicht
einmal zur Kenntnis genommen. Nur bei 10 Patienten führten
pathologische Werte zu geringfügigen Veränderungen
des perioperativen Managements (Diabetes- Einstellung, Kaliumgabe,
Eisensubstitution). Kein Eingriff wurde verschoben und in keinem
Fall wurde der abnorme Laborwert als Prädiktor eines "adverse
outcome" eingestuft (43).
Kaplan et al. stellten bereits 1985 fest,
daß bei fehlender
spezifischer Indikation Routine-Laboruntersuchungen nicht der
Patientensicherheit dienen würden und damit verzichtbar
seien. Sie fanden bei 2200 nicht indizierten Untersuchungen
lediglich 4 möglicherweise relevante pathologische Befunde.
In keinem dieser Fälle wurde jedoch das perioperative
Vorgehen verändert, es kam auch nicht zu Komplikationen.
Die Autoren errechneten schon damals eine Kostenersparnis von
4170 US$ pro übersehenen Laborwert mit nur unklaren Konsequenzen
(29). Obgleich in deutschsprachigen Lehrbüchern der Anästhesie
weiterhin ein solches Laborscreeningprogramm empfohlen wird
(34, 37), zeigen noch viele weitere Studien eine sehr ungünstige
Kosten-Nutzen-Relation unabhängig vom Narkoseverfahren
(38, 41, 43, 55, 61).
Sicher ist, daß mittels Routine-Laboruntersuchungen
klinisch unauffälliger Patienten bei erheblichem Kostenaufwand
das perioperative Risiko allenfalls marginal gesenkt werden
kann. Daher darf auch das geringe Risiko von periphervenösen
Blutentnahmen nicht außer Acht gelassen werden. Verschiedene
Autoren berichten über Nervenläsionen nach periphervenösen
Punktionen zur Blutentnahme (4, 18, 25).
Das Vorgehen bei regionalen Anästhesieverfahren in Bezug
auf das hämostaseologische Risiko wurde oben bereits diskutiert,
so daß hier nur noch auf die fatale Komplikation zentralnervöser
Infektionen nach rückenmarknahen Anästhesien eingegangen
werden soll. In den letzten Jahren wurden einige Fälle
von spinalen oder epiduralen Abszessen, sowie Meningitiden
nach Spinal- oder Periduralanästhesie publiziert (8, 39,
51, 53). Es wird immer wieder auf die Wichtigkeit der postoperativen
anästhesiologischen Visite innerhalb von 24 Stunden nach
dem Eingriff unter Beachtung von Zeichen zentralnervöser
Komplikationen hingewiesen, wobei eine Abhängigkeit von
präoperativen Befunden nicht zu erwarten ist.
EKG
Die perioperative cardiale Morbidität stellt die Hauptursache
für die Mortalität im Zusammenhang mit Anästhesie
und operativen Eingriffen dar. Um dieses Risiko zu senken,
ist die eingehende präoperative cardiale Anamnese und
Untersuchung nicht genügend hervorzuheben, stellt doch
die präoperative anästhesiologische Untersuchung
für viele Patienten die erste eingehende cardiale Abklärung
seit Jahren dar (16, 63). Demgegenüber ist der Stellenwert
eines routinemäßig durchgeführten 12-Kanal-Ruhe-EKGs
im Rahmen des präoperativen Untersuchungsprogramms umstritten.
Als gesicherter Vorteil des Routine-EKGs beim asymptomatischen
Patienten, wird die Diagnostik des klinisch stummen Myocardinfarktes
angesehen (21), da die perioperative Reinfarktrate eines weniger
als 6 Monate zurückliegenden Myocardinfarktes bis zu 37%
beträgt (30).Folglich sollten Elektiveingriffe in diesem
Zeitraum verschoben werden.
Die Herzinfarktmorbidität steigt mit zunehmendem Alter,
die Halbjahresinzidenz des klinisch stummen Myocardinfarktes
erreicht bei über 55jährigen Männern und über
65jährigen Frauen 1 Å (28). Die Autoren der zitierten
Studie geben allerdings nicht an, in welchem Ausmaß diese
Patientengruppe Risikofaktoren für die Entwicklung einer
coronaren Herzerkrankung hatte. Auch kann aus den Infarktresiduen
im EKG nicht sicher auf den Zeitpunkt des Infarktes geschlossen
werden, so daß die Halbjahresinzidenz des nur durch das
Routine-EKG diagnostizierten Myocardinfarktes sicherlich noch
weit niedriger liegen wird (21). In den angloamerikanischen
Ländern wird bei ansonsten gesunden Patienten ab 40 Jahren
präoperativ ein EKG abgeleitet (62).
Herzrhythmusstörungen sind nicht in jedem Fall behandlungsbedürftig,
denn auch Herz-Kreislaufgesunde haben Rhythmusstörungen.
Sekundäre Ursachen, insbesondere Elektrolytstörungen
und Digitalisüberdosierung, sollten aber ausgeschlossen
werden. Prognostisch ungünstig sind Rhythmusstörungen
im Rahmen von akuten cardialen Erkrankungen, z. B. nach Herzinfarkt
oder im Rahmen einer Herzinsuffizienz (17). Daten über
die prognostische Relevanz anderer subklinischer cardialer
Erkrankungen, die erst im Routine-EKG auffallen (z. B. Präexzitationssyndrome,
QT-Zeit-Verlängerungen, komplexe ventrikuläre Herzrhythmusstörungen),
konnten nicht gefunden werden.
Dessen ungeachtet ist eine konsequente
präoperative Abklärung
einer cardialen Symtomatik inklusive der Initiierung und der
Fortführung einer perioperativen adäquaten Therapie
obligat und steht hier nicht zur Diskussion. Es sei auf die
neuen Empfehlungen des American College of Cardiology, sowie
der American Heart Association verwiesen (16). Eine rotinemäßige
EKG-Untersuchung für Patienten, die in Regionalanästhesie
operiert werden sollen, halten wir ab 55 Jahren für angezeigt.
Röntgenaufname der Thoraxorgane
Die Diskussion um das Für und Wider der präoperativen
Thoraxübersichtsaufnahme beim ASA I- bis II - Patienten
halten wir für abgeschlossen (38, 48, 55). Diese sollte
nur noch bei klinischen Auffälligkeiten, in der Herz-Thorax-Chirurgie
und u. U. beim geriatrischen Patienten erfolgen.
Empfehlungen
Wir stellen folgende Empfehlungen für die Vorbereitung
des Patienten zur Durchführung von Regionalanästhesien
bei Elektiveingriffen zur Diskussion:
Tab. 1: Vorbereitung des klinisch unauffälligen Patienten
zur Regionalanästhesie
| |
Rückenmarknahe Anästhesie |
periphere Regionalanästhesie |
| Labor |
- * |
- * |
| EKG |
ab 55 Jahren |
- * |
| Röntgen Thorax |
ab 70 Jahren |
- * |
| Nüchternheit |
6 h für feste Nahrung
3 h für flüssige Nahrung |
keine ** |
* Klinische Auffälligkeiten sind mit den entsprechenden
weiterführenden Untersuchungen abzuklären (Labor,
EKG, Röntgen-Thorax, Konsiliaruntersuchungen)
**gemindertes Nüchternheitsgebot unter der Prämisse,
den Eingriff bei
nicht ausreichender Anästhesiequalität verschieben
zu können
(sonst 4 Stunden für feste, 2 Stunden für flüssige
Nahrung).
Fazit
Die Vorteile der Regionalanästhesie, wie die Sicherung
der Analgesie im weiteren postoperativen Verlauf oder die Prophylaxe
chronischer Schmerzsyndrome, sowie der erhöhte Patientenkomfort
durch Minderung von Unannehmlichkeiten der Allgemeinnarkose
wie Übelkeit oder mentaler Beeinträchtigung bedingen
eine Zunahme der Popularität der verschiedenen Blockadetechniken
in den letzten Jahren.
Um den Erfolg des gewählten Verfahrens zu sichern, ist
eine intensive Vorbereitung des Patienten notwendig. Diese
schließt die eingehende anästhesiologische Anamnese,
die gründliche körperliche Untersuchung und die Auswertung
der operativen Unterlagen obligat ein. Es folgt die Aufklärung über
die Technik des gewählten Anästhesieverfahrens. Die
medikamentöse Prämedikation - bevorzugt mit oralen
Benzodiazepinen - erfolgt ähnlich wie bei Vorbereitungen
zur Allgemeinanästhesie. Erst wenn sich aufgrund von anästhesiologischer
Anamnese und eingehender körperlicher Untersuchung, sowie
auch aus der Schwere des geplanten operativen Eingriffs, ein
erhöhtes perioperatives Risiko ergibt, ist ein differenziertes
Untersuchungsprogramm indiziert. Diese Forderung ist aber nur
bei entsprechend frühzeitiger Vorstellung des Patieten
beim Anästhesisten, idealerweise im Rahmen einer Anästhesieambulanz,
ohne Verzögerungen des organisatorischen Ablaufs zu erfüllen.
Hier sei auf entsprechende Spezialliteratur verwiesen (38).
Für den in Regionalanästhesie zu operierenden klinisch
unauffälligen Patienten gilt, übertriebene präoperative
Diagnostik zu unterlassen.
Literatur
1. Anschütz F: Probleme der Diagnostik aus klinischer
Sicht. In: Effizienz und Effektivität medizinischer Diagnostik.
Vogel, H R (Hrsg.) S. 3, Fischer, Stuttgart 1985
2. Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft:
Thrombembolieprophylaxe mit Heparinen: Wie häufig treten
Blutungskomplikationen mit nachfolgenden neurologischen Ausfallerscheinungen
bei rückenmarknahen Anästhesien oder Lumbalpunktionen
auf? dt Ärzteblatt 93 (1996) 484.
3. ASA: Statement on routine preoperative laboratory and diagnostic
screening. Approved by House of Delegates on October 14, 1987
and last amended on October 13, 1993. In: ASA Standards, Guidelines
and statements October 1996. S. 246.
4. Berry P R, Wallis W E: Venepuncture nerve injuries. Lancet
8024 (1977) 1236-12378.
5. BGH: "Halsrippen-Urteil".
VersR 75, 469.
6. Biermann E: Der Anästhesist auf dem schmalen Pfad
zwischen Unglück und Unrecht - Aufklärungs- und Behandlungsfehler
in der Anästhesie. In: Refresher Course Aktuelles Wissen
für Anästhesisten. Nr. 22 S. 203, Springer Berlin,
Heidelberg, New York 1996.
7. Blake D W: The general versus regional anaesthesia debate:
time to re-examine the goals. Aust N Z J Surg 65 (1995) 51.
8. Bollensen E, Prange H W: Epiduraler spinaler Abszess als
letale Komplikation einer Periduralanaesthesie. Reg Anaesth
14 (1991) 10.
9. BSG, Urteil vom 29 05 1962 - 6 Rka
24 / 9: Honorarkürzung
BSGE 17 (1962) 79.
10. Burk C D, Miller L, Handler S D, Cohen A R: Preoperative
history and coagulation screening in children undergoing tonsillectomy.
Pediatrics 89 (1992) 691.
11. Cohen M M, Duncan P G, Tate R B: Does anaesthesia contribute
to operative mortality? JAMA 260 (1988) 2859.
12. de Leon-Casasola O A, Lema M J: General versus regional
anesthesia for peripheral vascular surgery. Anesthesiology
85 (1996) 224.
13. deVries T W, Harbers J S, Heymans H S, Harbers H S: Beperkte
waarde van routinematig preoperatief laboratoriumonderzoek
bij kinderen. Ned Tijdschr Geneeskd 136 (1992) 1810.
14. Diedrich G V: Rückenmarknahe Regionalanästhesie
und niedermolekulare Heparine: contra. Anästh Intensivmed
Notfallmed Schmerzther 28 (1993) 182.
15. Dowling J L: "Nulla per os [NPO] after midnight" reassessed
R I Med 78 (1995) 339.
16. Eagle K A, Brundage B H, Chaitman B R, Ewy G A, Fleisher
L A, Hertzer N R, Leppo J A, Ryan T, Schlant R C, Spencer W
H 3d, Spittell J A Jr, Twiss R D, Ritchie J L, Cheitlin M D,
Gardner T J, Garson A Jr, Lewis R P, Gibbons R J, O'Rourke
R A, Ryan T J: Guidelines for perioperative cardiovascular
evaluation for noncardiac surgery. Report of the American College
of Cardiology/American Heart Association Task Force on Practice.
J Am Coll Cardiol 27 (1996) 910.
17. Francke A: Der kardiale Risikopatient
in der Anästhesie.
Anaesthesiol Reanim 21 (1996) 32.
18. Gastaut J L, Gastaut J A, Pouget J, Serratrice G: Les
blessures des nerfs peripheriques par ponction veineuse. Nouv
Presse Med 11 (1982) 513.
19. Gelman S: General versus regional anesthesia for peripheral
vascular surgery. Is the problem solved? Anesthesiology 79
(1993) 415.
20. Goetze E: Ärztliche Sorgfaltspflichten im Straf-
und Zivilrecht (Kap 3): In: Arzthaftungsrecht und kassenärztliches
Wirtschaftlichkeitsgebot (MedR, Schriftenreihe Medizinrecht)
S. 78, Springer Berlin 1989.
21. Goldberger A L, O'Konski M: Utility of the routine electrocardiogram
before surgery and on general hospital admission. Critical
review and new guidelines. Ann Intern Med 105 (1986) 552.
22. Goldman L: Assessment of the patient with known or suspected
ischaemic heart disease for non cardiac surgery. Brit J Anaesth
61 (1988) 38.
23. Göring M: Ursprünge des Nüchternheitsgebots.
Anästhesiol Intensivmed Notfallmed Schmerzth 31 (1996)
2.
24. Green C R, Pandit S K, Schork M A: Preoperative fasting
time: is the traditional policy changing? Results of a national
survey. Anesth Analg 83 (1996) 1.
25. Hamlyn A N: Venepuncture nerve injuries. Lancet 8027 (1977)
3650. 51. Hemon Y, Delemontey B, Martin C, Gouin F, Farisse
J: Inhalation du contenu gastrique et arret cardiaque pendant
une anesthesie peridurale. Cah Anesthesiol 33 (1985) 219.
25. Hutchinson A, Maltby J R, Reid C R G: Gastricfluid volume
and pH in elective inpatients. Part I: coffee or orange juice
versus overnight fast. Can J Anaesth 35 (1988) 12.
26. Kannel W B, Abbott R D: Incidence and prognosis of unrecognized
myocardial infarction. An Update on the Framingham Study. N
Engl J Med 311 (1984) 1144.
27. Kaplan E B, Sheiner L B, Boeckmann A J, Roizen M F, Beal
S L, Cohen S N, Nicoll C D: The usefulness of preoperative
laboratory screening. JAMA 253 (1985) 35.
28. Kothe K, Butzek J, Aurisch R: Risiko chirurgischer Eingriffe
bei Patienten mit cardialen Erkrankungen. Anaesthesiol Reanimat
16 (1991) 84.
29. Kurz-Müller K, Tryba M: Medikamentöse Prophylaxe
des Säureaspirationssyndroms. Anästhesiol Intensivmed
Notfallmed Schmerzth 31 (1996) 2.
30. Kuss E: Routinemäßige präoperative
Gerinnungsdiagnostik. Geburtsh Frauenheilk 50 (1990) 499.
31. Kuss E, Tryba M, Kurzl R, Ulsenheimer K: Welcher Nutzen
und welcher Schaden kann von Screening- und Routineuntersuchungen
erwartet werden und von deren Unterlassung? Geburtsh Frauenheilk
51 (1991) 415.
32. Larsen R: Anästhesie. 4. Aufl.,
S. 1, Springer, Berlin 1994.
33. Lavi A, Efrat R, Feigin E, Kadari A: Regional versus general
anesthesia for bone marrow harvesting. J Clin Anesth 5 (1993)
204.
34. LG Saarbrücken, MedR 1988, 193.
35. List W F: Vorbereitung des Patienten.
In: Anästhesiologie.
Doenicke A, Kettler, D, List, WF, Radke J, Tarnow J (Hrsg.)
7. Aufl. S 8, Springer Berlin 1995.
36. Madler C, Danner K, Kawach H: Präoperative anästhesiologische
Visite, Anästhesieambulanz. Anästhesiol Intensivmed
Notfallmed Schmerzth 31 (1996) 633.
37. Mahendru V, Bacon D R, Lema M J: Multiple epidural abscesses
and spinal anesthesia in a diabetic patient. Case report. Reg
Anesth 19 (1994) 66.
38. Maltby J R, Lewis P, Martin A, Sutherland L R: Gastric
fluid volume and pH in elective patients following unrestricted
oral fluid until three hours before sugery. Can J Anaesth 38
(1991) 4250.
39. McCleane G J: Preoperative measurement of haemoglobin
concentration. Ulster Med J 59 (1990) 145.
40. Mikulicz J: Die Methoden der Schmerzbetäubung
und ihre gegenseitige Abgrenzung. Bruns Beitr klin Chir 64
(1901)
785.
41. Narr B J, Hansen T R, Warner M A: Preoperative laboratory
screening in healthy Mayo patients: cost-effective elemination
of tests and unchanged outcomes. Mayo clin Proc 66 (1991) 155.
42. O´Sullivan I, Brooks S, Maryosh J: Is fasting necessary
before prilocaine Bier´s block? J Accid Emerg Med 13
(1996) 105.
43. Phillips S, Hutchinson S, Davidson T: Preoperative drinking
does not affect gastric contents. Br J Anaesth 70 (1993) 690.
91. Reiz S: Myocardial ischaemia associated with general anaesthesia.
A review of clinical studies. Brit J Anaesth 61 (88) 68.
44. Roy W L, Lerman J, McIntyre B G: Is preoperative haemoglobin
testing justified in children undergoing minor elective surgery?
Can J Anaesth 38 (1991) 700.
45. Rucker L, Frye E B, Staten M A: Usefullness of screening
chest Roentgenograms in Praeoperative Patients. JAMA 250 (1983)
3209.
46. Scarr M, Maltby J R, Kani K, Sutherland L R: Volume and
acidity of residual gastric fluid after oral fluid ingestition
before elective ambulatory surgery. Can Med Assoc J 141 (1989)
1151.
47. Schmidt A, Nolte H: Subdurale und
epidurale Hämatome
nach rückenmarknahen Regionalanästhesien. Anaesthesist
41 (1992) 276.
48. Schregel W, Hartmann K, Schmitz C,
Baumgartner D, Cunitz G: Entzündliche Fistel nach Periduralkatheter.
Anaesthesist 41 (1992) 346.
49. Scott J M: Regional versus general anaesthesia for cesarean
section. Anaesthesia 49 (1994) 86.
50. Shintani S, Tanaka H, Irifune A, Mitoh Y, Udono H, Kaneda
A, Shiigai T: Iatrogenic acute spinal epidural abscess with
septic meningitis: MR findings. Clin Neurol Neurosurg 94 (1992)
253.
51. Sutherland A D, MaItby J R, Sale J P, Reid C R G: The
effect of preoperative oral fluid and ranitidine on gastric
fluid volume and pH. Can J Anaesth 34 (1987) 117.
52. Tarnow J: Nutzen und Kosten präoperativer "Screening"-
Untersuchungen aus anästhesiologischer Sicht. Anästh
Intensivmed 37 (1996) 268.
53. Thöns M, Neveling D, Hatzmann W: Intracerebrales
subdurales Hämatom nach Entbindung unter Periduralkatheteranästhesie.
Geburtsh Frauenheilk 197 (1993) 235.
54. Tryba M, Zenz M: Schlußbemerkung: Hämostaseologische
Voraussetzungen zur Durchführung von Regionalanästhesien.
Reg Anaesth 14 (1991) 42.
55. Tryba M: Hämostaseologische Voraussetzungen zur Durchführung
von Regionalanaesthesien. Workshop über hämostaseologische
Probleme bei Regionalanesthesien. Reg Anaesth 12 (1989) 127.
56. Tryba M: Rückenmarknahe Regionalanästhesie und
niedermolekulare Heparine: pro. Anästh Intensivmed Notfallmed
Schmerzther 28 (1993) 179.
57. Vaughan R S, Rees G A, Williams G L: An unusual case of
Mendelson's syndrome. Br J Anaesth 52 (1980) 459.
58. Velanovich V: Preoperative laboratory screening based
on age, gender, and concomitant medical diseases Surgery 115
(1994) 56.
59. Velanovich V: The value of routine preoperative laboratory
testing in predicting postoperative complications: a multivariate
analysis Surgery 109 (1991) 236.
60. Weigl E M, Lederer T, Felber T, Gögler
S, Alt E, Rust M: Zum perioperativen kardialen Risiko. Intensiv
Notfallbeh
18 (1993) 192.
61. Wildsmith J A W, Mc Cure J H: Anticoagulant drugs and
central nerve blockade. Anaesthesia 46 (1991) 613.
62. Wrengler K, Puchstein C: Ist das
traditionelle Nüchternheitsgebot
noch sinnvoll? Anästhesiol Intensivmed Notfallmed Schmerzth
31 (1996) 250.